... Alles was dazu wissenswert ist
Mitgliedschaft
Mitglied zu werden ist eigentlich einfach. Dazu muss nur der Aufnahmeantrag ausgefüllt und verschickt werden.
Als Vorausetzung dafür sollten neben der Satzung die Vereinsbeiträge (schliesslich muss der Verein seine verschiedenen Aktivitäten auch finanzieren können) bekannt sein, die im Folgenden zur Information aufgeführt sind.
Maßgeblich sind jedoch die Regelungen der Beitragsordnung (BO), in der weitere Details beschrieben sind. Dies gilt ebenso für die aufgeführten Kündigungsfristen.
Mitgliedsbeiträge
ordentliche 1 und (in Klammern) außerordentliche 2
Vollmitgliedschaft 3 | 28,00 | € ( | 16,00 | € ) / Monat |
Basismitgliedschaft 5 | 16,00 | € ( | 9,00 | € ) / Monat |
Zusatzbeitrag (§ 2 Abs. 6 Nr. 1 BO) 6 | + 5,50 | € ( | + 3,50 | € ) / Monat |
Sportzuschlag (§ 2 Abs. 6 Nr. 2 BO) 7 | + 4,00 | € ( | + 2,50 | € ) / Monat |
Fremdstarterzuschlag (§ 2 Abs. 6 Nr. 3 BO) 8 | + 16,00 | € ( | + 9,00 | € ) / Monat |
Fördermitgliedschaft 9 | 30,00 | € ( | 30,00 | € ) / Jahr |
Aufnahmegebühr |
10,00 | € ( | -,- - | € ) einmalig |
Kündigungsfristen
jeweils kündbar / änderbar mit 1 Monat Frist
Kündigung der Voll- und Basismitgliedschaft | zum 31.12. |
Änderung von Voll- in Basismitgliedschaft | zum 30.06. und 31.12. |
Änderung von Voll- in Basismitgliedschaft für Kinder < 14 Jahre | zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. |
Änderung von Voll- und Basis- in Fördermitgliedschaft | zum 31.12. |
Gruppenreduzierung bis zur Vollmitgliedschaft (mind. eine Gruppenteilnahme) | zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. |
Kündigung nach Neumitgliedschaft / Vereinsbeitrit | 6 Monate.nach Beginn der Mitgliedschaft |
Kündigung der Fördermitgliedschaft | zum 31.12. |
Die Kündigung/Änderungskündigung ist zu richten per Mail an die
Zugang ist der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs der Kündigung oder des postalischen Zugangs
Anmerkungen
1 | Ordentliche Mitglieder: Eine Person hat das 18. Lebensjahr vollendet und geht nicht mehr zur Schule bzw. befindet sich nicht mehr in der Berufsausbildung. | ||
2 | Außerordentliche Mitglieder: Eine Person hat entweder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet oder geht nach Vollendung des 18. Lebensjahres zur Schule bzw. befindet sich in der Berufsausbildung und hat das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet. Für die Einstufung als außerordentliches Mitglied ist nach Maßgabe des Vereins ein entsprechender Nachweis einzureichen, da ansonsten die Einstufung als ordentliches Mitglied erfolgt. | ||
3 | Eine Vollmitgliedschaft beinhaltet die Mitgliedschaft inklusive Teilnahme an einer Trainingsgruppe, für die sich das Vereinsmitglied entschieden hat, die Berechtigung zur Teilnahme an den freien Übungsabenden sowie Clubabenden und an allen offenen Workshops im Verein, sowie auf Nachfrage eine individuelle Zugangsberechtigung zum Tanzsportzentrum. | ||
4 | Für ein außerordentliches Mitglied, das zur Familie mindestens eines Vollmitglieds gehört, reduziert sich der Beitrag für die Vollmitgliedschaft auf 12,50 € (Familienrabatt). | ||
5 | Eine Basismitgliedschaft beinhaltet die Mitgliedschaft ohne Teilnahme an einer Trainingsgruppe und berechtigt zur Teilnahme an den freien Übungsabenden und an allen offenen Workshops im Verein. | ||
6 | Zusatzbeitrag: Für die Teilnahme an weiteren Gruppen ist jeweils ein Zusatzbeitrag zu zahlen. Der Zusatzbeitrag wird ab dem 1. des Monats, in dem eine dritte Teilnahme innerhalb eines Geschäftsjahres bei einer weiteren Gruppe nachgewiesen werden kann, fällig. Sie dauert an, wenn das Mitglied nicht entsprechend der Bestimmungen über die Kündigungen (siehe unten) die betreffende Mehrfachteilnahme gekündigt hat. Der Vorstand behält sich insbesondere für die Teilnahme an Gruppen mit hochklassigen Trainern ein Vetorecht vor. | ||
7 | Sportzuschlag: Wird für jede Trainingsgruppe verlangt, die hochklassige Trainer benötigt. Dies trifft in erster Linie die Gruppen des Turnierbereichs, könnte aber auch in Einzelfällen besondere Hobbygruppen oder Jugendgruppen betreffen. Die entsprechenden Gruppen benennt der Vorstand. | ||
8 | Fremdstarterzuschlag: Turnierpaare, die für den Verein an Breitensport- oder Klassenturnieren teilnehmen, repräsentieren den Verein in der Öffentlichkeit in besonderer Weise. Deshalb wird für Vereinsmitglieder, die am Turniertraining teilnehmen, jedoch für einen anderen Verein an Turnieren starten, ein Fremdstarterzuschlag erhoben. | ||
9 | Der Fördermitgliedsbeitrag beträgt 2,50 € / Monat und wird grundsätzlich als Jahresbeitrag in Höhe von 30 € mit den Januarbeiträgen erhoben. |